Betriebsvermögensvergleich

Betriebsvermögensvergleich
steuerrechtlicher Begriff für eine Art der Gewinnermittlung ( Einkünfteermittlung); vgl. § 4 I EStG. Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem  Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der  Entnahmen und vermindert um den Wert der  Einlagen. Wer nach Handelsrecht Bücher führen muss, muss den B. nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vornehmen (§ 5 I EStG;  Maßgeblichkeitsprinzip). Für alle anderen Steuerpflichtigen schreibt § 141 AO vor, welche Mindeststandards beim B. zu beachten sind.

Lexikon der Economics. 2013.

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